Zollunterlagen
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AA -
AAT -
APA -
AWB -
CIM -
CMR -
DVI -
DVOT -
DVT -
DVV -
SGDV -
T -
T1 -
T2 -
TIR -
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Ankunftsschein
Befrachtungsangaben
Zollagerungsgenehmigung
Vorübergehende Zulassungsgenehmigung
Genehmigung für aktive Verbesserung
Luftfrachtbrief
Bahnfrachtbrief
Frachtbrief des Beförderer
Zollanmeldung für Import / Export
Zollanmeldung für vorübergehende Handlungen
Zollanmeldung für Transit (Übersiedlung)
Zollwertanmeldung
Befreiung von der Zusicherung der Zollrechte
Gemischte Warentransporte T1+T2
Innengemeinschaftlicher Transit
Außergemeinschaftlicher Transit
Heft des Warenbeförderers mit gleichem Namen (internationaler
Zollpassierschein) |
WARENLIEFERUNGSBEDINGUNGEN GEMÄSS INCOTERMS 2000
C-Klausel – gemäß welcher der Verkäufer die Beförderung
bestellt, ohne daß er den Risiko für Verlust oder Beschädigung
der Ware, oder die zusätzlichen Kosten, verursacht von auftretende
Ereignisse nach dem Versand der Ware, zu übernehmen.
- CFR (Kosten und Frachtgelder)
- CIF (Versicherungskosten und Frachtgelder)
- CPT (Transport bezahlt bis ...)
- CIP (Transport und Versicherung, bezahlt bis ...)
D-Klausel – gemäß welcher der Verkäufer alle Risikos
und notwendige Kosten, für der Versand der Ware im Bestimmungsland
übernimmt.
- DAF (Lieferung an der Grenze)
- DES (Lieferung frei Hafen)
- DEQ (Lieferung frei Kai)
- DDU (Lieferung mit unbezahlte Zollgebühren)
- DDP (Lieferung mit bezahlte Zollgebühren)
- Auslandrechnung (Invoice)
- Warenliste (Packing-list)
- Import/Export Lizenz
E-Klausel – gemäß welcher der Verkäufer die Güter dem
Käufer an seinem Sitz (des Verkäufers) zur Vefügung stellt
- EXW (frei Fabrik)
F-Klausel – gemäß welcher dem Verkäufer beantragt wird,
die Ware an einem vom Käufer angestelltem Beförderer zu liefern
- FCA (frei Frachtfhrer)
- FAS (frei Lägsseite Schiff)
- FOB (frei an Bord) |